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Unternehmerinnen informierten sich über Altersvorsorge-Modelle

Adele Niedermaier (stehend rechts) informierte Vereinsvorsitzende Roswitha Prasser (stehend links) und die Teilnehmerinnen des Unternehmerinnentreffs über Altersvorsorge-Modelle für Selbstständige. (Foto: Ranzinger)

Grafenau (oi). Im Rahmen des monatlichen Unternehmerinnentreffs des Vereins "wild & weiblich - Unternehmerinnen im Dreiländereck Bayern-Böhmen-Oberösterreich e.V." im Gasthaus "Zum Kellermann" referierte Mitglied und Versicherungskauffrau Adele Niedermaier aus Tittling über verschiedene Altervorsorge-Programme für Selbstständige.

Erörtert wurden dabei verschiedene Modelle und Kombinationen von der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester-Rente, der Rürup-Rente bis zu privaten Renten-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und deren steuerlichen Vorteile.

"Gesetzliche Renten stellen eine Basisvorsorge dar, die aber ohne Zusatzvorsorge im Alter eher in der Armut als im wohlverdienten Wohlstand enden dürfte", warnte Adele Niedermaier. Selbständige und Freiberufler mit einer relativ hohen Steuerbelastung hätten jetzt bei Neuabschlüssen von privaten Versicherungen keine Möglichkeit mehr, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Klassische Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag wurde bis zum 31.Dezember 2004 entrichtet.

Die Basis- oder sogenannte Rürup-Rente entspreche einer sicheren Altersversorgung mit einer garantierten Altersrente auf Lebenszeit. "Sie ist eine durch und durch sichere Geldanlage ohne Kapitalmarktrisiken (Ausnahmen im Fondsbereich) und unabhängig von gesetzlichen Reformen oder staatlichen Eingriffen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, erklärte Niedermaier. Auch würden keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Basisrente abgerechnet mit Ausnahme der freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich biete die Rürup-Rente Schutz vor dem Zugriff Dritter (Hartz IV, Finanzamt, Gläubiger, Insolvenz). Sie sei nicht beleihbar, kapitalisierbar, vererbbar oder veräußerbar.

Aufmerksam verfolgten die Teilnehmerinnen auch das Thema der steigenden Absetzbarkeit der Beiträge seit 2005. So gebe es 2009 eine Förderung von 68 Prozent und bei dem Sonderausgabenabzug einen jährlichen Anstieg um zwei Prozentpunkte bis zu 100 Prozent im Jahr 2025. Die maximale Altersvorsorgeaufwendungen pro Kalenderjahr betragen für Singles 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro, wobei Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke diese Höchstbeträge reduzieren. Adele Niedermaier warnte auch vor der steigenden steuerlichen Anrechnung der Rentenbezüge und sonstigen Kapitaleinkünften seit 2005. In diesem Jahr werden 58 Prozent versteuert, dann würde es bis 2020 um zwei Prozentpunkte ansteigen und danach um ein Prozent bis 2040. Das bedeute, so Niedermaier, dass die Steuerbelastung und die Krankenversicherungsbeiträge als Rentner immer mehr ansteigen und die verbleibende Rente immer weniger werde.


 

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